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Newsletter Ausgabe 43. KW - 2019
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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
Anfang August hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben präzisiert, wie und wann Erhöhungsbeträge des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung steuerlich gefördert werden. Ohne den Gesamtzusammenhang im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu kennen, ist dieses Schreiben schwer zu verstehen. Im Gespräch mit der "Versicherungspraxis24" erläutert deshalb Michael Ries, Managing Partner von Ries Corporate Solutions, die Hintergründe und wie dieses Schreiben einzuordnen ist.
Lesen Sie mehr dazu in unserem Interview des Monats.
Aber auch weitere Fachbeiträge mit interessanten Themen beinhaltet unser heutiger Newsletter - hier der gewohnte Überblick:
Ihr Team der Redaktion Versicherung
Gesetze, Richtlinien, BMF-Schreiben, Verwaltungsanweisungen
Die Sammlung Texte zur betrieblichen Altersversorgung 2019 bietet Ihnen in zusammengefasster und handlicher Form die wichtigsten aktuellen Rechtsvorschriften und Gesetzesänderung. Aus ihrer langjährigen Praxiserfahrung heraus hat das Herausgeberteam Dr. Henriette Meissner, Margret Kisters-Kölkes und Frank Wörner eine Auswahl von wesentlichen Rechtsvorschriften zusammengefasst, die Ihnen bei der erfolgreichen bAV-Beratung ein wichtiger Begleiter sein können.Jetzt informieren!
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» Altersvorsorge |
Erstes Sozialpartnermodell kommt: Die Deutsche Betriebsrente versorgt eigene Mitarbeiter
Lange, sehr lange hat man auf das erste Sozialpartnermodell (auch als Nahles-Rente oder reine Beitragszusage bekannt) warten müssen. Nun hat das Konsortium von Talanx und Zurich, die eine reine Beitragszusage unter dem Namen Die Deutsche Betriebsrente anbieten, den ersten Schritt gemacht. Talanx hat sich mit ver.di über einen Haus-Tarifvertrag geeinigt: Das erste Sozialpartnermodell kommt für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Fünftelungsregelung bei Direktversicherungen? Vielleicht ...
Die Fünftelungsregelung nach § 34 EStG findet traditionell in der bAV bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen im Versorgungsfall Anwendung aufgrund der Zusammenballung von Einkünften. Bei Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen wurde dies bisher von der Finanzverwaltung negativ beschieden, da ja schon ein Zufluss stattfand. Nun hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg über die Anwendbarkeit der Fünftelungsregelung bei der Auszahlung einer Direktversicherung zu entscheiden (12.06.2019 - 3 K 3058/19, Revision eingelegt unter BFH, X R 24/19).
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» Schadenversicherung |
Grenzen der Beratungspflicht des Direktversicherers bezüglich einer Kfz-Kaskoversicherung
Ein Direktversicherer genügt beim Vertragsabschluss im Internet seiner Beratungspflicht, wenn er auf den Leistungsunterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko hinweist. Bei Abschlüssen im Internet darf der Versicherer davon ausgehen, dass der Versicherungsnehmer sich selbst hinreichend überlegt, welcher Versicherungsschutz für ihn der passende ist. Das hat das Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 08.08.2018 - 80 C 2220/17 entschieden.
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Erklärung eines Regulierungsbeauftragten als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 09.11.2018 - 20 U 86/18 klargestellt, dass die Deckungszusage eines Versicherers als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Eine entsprechende Zusage erzeugt einen Vertrauenstatbestand, der es dem Versicherer bei einer fehlerhaften Einschätzung des Sachverhaltes verwehrt, sich auf die Fehlerhaftigkeit der Deckungszusage zu berufen.
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BGH: Unfallversicherer muss nur Versicherungsnehmer informieren
Der BGH hat mit Urteil vom 22.05.2019 - IV ZR 73/18 entschieden, dass der Unfallversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers entsprechend § 186 Satz 1 VVG (Hinweispflicht des Versicherers bezüglich vertraglicher Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltender Fristen) zu informieren. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsfall selbst angezeigt hat.
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» Unternehmen & Produkte |
Frank Nobis verlässt IVFP
Frank Nobis war seit über 15 Jahren Gesellschafter und Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) und Gründungsgesellschafter der IT-Tochter Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co.KG. Er hat in diesen Aufgaben maßgeblich die starke Stellung des IVFP z.B bei der Bereitstellung von Rechnern für die Versicherungsbranche verantwortet. Nun verlässt er die Geschäftsführung zum Jahresende 2019.
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Zukunftsvision: Eine einfache bAV für alle Beteiligten
Zwei Megathemen der Finanz- und Versicherungsbranche, Digitalisierung und Weiterbildung, spielten beim diesjährigen Absolventenworkshop am 01. Oktober am CAMPUS INSTITUT eine wichtige Rolle. Das Interesse war groß wie nie und so nahmen über 70 bAV-Interessierte, Studierende und Ehemalige, sowie Dozenten und Gäste, an der Veranstaltung teil. Wie digital ist die betriebliche Altersversorgung im Jahr 2019 und wo wird der Weg hinführen? Das war ein zentrales Thema der offenen Diskussionsrunde am Nachmittag. Darüber hinaus waren auch die fachlichen Vorträge wieder mit erstklassigen Referenten besetzt. Die Moderation übernahm wie schon in den vergangenen Jahren die renommierte bAV-Expertin Dr. Henriette Meissner.
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