Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
reicht es aus, wenn eine Personalleiterin einen Kollektivversicherungsvertrag zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterschreibt? Zu dieser Fragestellung gibt es ein rechtkräftiges Urteil des OLG Stuttgart, das unsere Fachexpertin Dr. Henriette Meissner im aktuellen Thema der Woche "Ohne Prüfung der Handlungsvollmacht geht es in der bAV nicht" unter die Lupe genommen hat. Dabei stellt die Autorin heraus, welche Gründe für das Oberlandesgericht ausschlaggebend waren und welche Denkanstöße und Konsequenzen sich aus dem Urteil für die tägliche Praxis ergeben.
Darüber hinaus haben wir für Sie im aktuellen Newsletter folgende Beiträge zusammengestellt:
Wir wünschen Ihnen wie immer eine spannende Lektüre!
Ihr Team der Redaktion Versicherung
(v. links: Ilka Döring, Yvonne Becker, Olivia Lüken)
PS: NEUE INHALTE IM WISSENSPOOL!
Das dritte Update zu unserem Praxishandbuch bAV ist seit Anfang August im Wissenspool abrufbar. Darin beschäftigen sich u.a. Rechtsanwalt Ulrich Beeger und Makler Thomas Schmidt mit der Frage, wie bestehende Versorgungsordnungen an das BRSG anzupassen sind. Zudem lotet Dr. Claudia Veh die Neuregelung im § 3 Nr. 55c Buchstabe a EStG zum Wechsel des Versorgungsträgers im laufenden Arbeitsverhältnis aus. Checklisten für Personal und Lohnbuchhaltung sowie viele andere Beiträge runden dieses Update ab.
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» Altersvorsorge |
Höherer PSV-Beitragssatz 2018? Prognose von 2,5 Promille
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für Betriebsrenten, informiert seine Mitglieder traditionell nach Ablauf des ersten Halbjahres über den möglichen Beitragssatz des laufenden Jahres. Es gibt also Neuigkeiten inmitten des Sommerlochs.
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Neue Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind für die Berechnungen der Steuerrückstellungen nach § 6a EStG und der Rückstellungen in der Handelsbilanz sowie den internationalen Bilanzen seit Jahrzehnten die Richttafeln von Heubeck maßgeblich. Nun hat die Heubeck AG am 20.07.2018 die neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter an, wenngleich das Tempo des Anstiegs kurzfristig nachgelassen hat. Die Effekte auf die Pensionsrückstellungen der Unternehmen fallen insgesamt geringer aus als bei der letzten Aktualisierung der Richttafeln aus dem Jahr 2005. Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet.
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» Recht |
Neuregelung zur Beteiligung an Bewertungsreserven nicht verfassungswidrig
Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung gemäß § 153 Abs. 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zulässig ist. Laut der neuen Fassung vom 01.08.2014 ist es dem Versicherungsunternehmen demnach erlaubt, Bewertungsreserven zu kürzen, wenn diese Maßnahme Gefahren für das Kollektiv abwendet (BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17).
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» Finanzen |
Unternehmensbeteiligungssparpläne enthalten überraschende Risiken
Die Prospekte zu sogenannten Sachwertanlagen sind umfangreich. Insbesondere die Aufklärung über die Risiken der Anlage erfolgt meist über viele Prospektseiten hinweg. Soweit ratierliche Einzahlungen vorgesehen sind, fehlt aber fast immer ein deutlicher Hinweis auf ein häufig auftretendes Risiko. Das ist vor allem ein Problem für die Berater und Vermittler, die verpflichtet sind, darüber aufzuklären.
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» Unser Tipp für Sie |
Cyber-Versicherungen: So bekommen Sie einen Marktüberblick
Ein Blick in die täglichen Newsmeldungen zeigt, wie wichtig eine Cyber-Versicherung für Unternehmen ist. Darauf hat sich der Markt mehr und mehr eingestellt. Die Anzahl der Anbieter wächst rasant. Unternehmen haben heutzutage viel mehr Auswahl, wie sie sich gegen die mit der Nutzung des Internets verbundenen Risiken oder einen Ausfall der Hard- und Software absichern. Aber kennen Sie alle Gesellschaften mit ihrem Angebot? Wir helfen gerne! In Kürze erscheint die 4. Auflage unseres Sonderhefts!
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