Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
fast jedes Unternehmen hat alte pauschalversteuerte Direktversicherungen. Nach dem Alterseinkünftegesetz konnten Altzusagen, die vor dem 01.01.2005 gegeben worden waren, weiterhin pauschal nach § 40b EStG a.F. 2004 versteuert werden. Voraussetzung war der Nachweis der Altzusage oder nach einem Arbeitgeberwechsel eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers. Lohnbuchhaltungen sollten Anfang 2018 "Inventur" zu pauschalversteuerten Direktversicherungen machen und prüfen, ob die geforderten Bescheinigungen auch vorliegen und im Lohnkonto dokumentiert sind.
Diese wertvollen Tipps gibt BAV-Expertin Dr. Henriette Meissner im aktuellen Thema der Woche: Zeit für eine Inventur der alten
pauschalversteuerten Direktversicherungen
Darüber hinaus lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter:
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre!
Ihr Team der Redaktion Versicherung
(v. links: Ilka Döring, Yvonne Becker, Olivia Lüken)
Aktion: Richtig ins Web! Smartphones und Tablets haben unseren Alltag erobert. Wir suchen und finden über Google, kommunizieren online. Auf diese Ansprüche und das derzeitige Nutzerverhalten Ihrer Kunden können Sie reagieren. Unser Partner web4business hat alles, was Sie für Ihre erfolgreiche Unternehmenswebseite benötigen. web4business möchte dieses Wissen mit Ihnen teilen und lädt Sie online zu einer Expertenrunde am 15.02.2018 ab 15:30 Uhr herzlich ein. Hier geht es zur Anmeldung!
|
Aktuelle QUIZRUNDE!!!
In unserer Quizrunde geht es um das in Zeiten von Internet, Social Media und Co. wichtige Thema "Datenschutz". Wie gut kennen Sie sich schon damit aus? Testen Sie Ihr Wissen!!!
Jetzt mitmachen!
Schreiben Sie uns Ihre Meinung:
versicherungspraxis24@wolterskluwer.de
Wir halten Sie auf dem Laufenden:
Folgen Sie uns auf Facebook  und auf Twitter  und erhalten Sie die aktuellsten Brancheninformationen.
|