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Newsletter Ausgabe 24. KW - 2015
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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
das Thema Pflege wird uns alle beschäftigen. Früher oder später sammelt man eigene Erfahrungen durch die Pflegesituation von Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Geschwistern, Verwandten und Bekannten oder des eigenen Partners - spätestens dann, wenn man selbst als Pflegefall betroffen ist.
Mehr dazu können Sie in unserem Thema der Woche
Pflegefall und Unterhaltspflicht der Kinder erfahren.
Darüber hinaus lesen Sie:
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Redaktionsteam Versicherungs- und Finanzmedien
Von links: Yvonne Becker (Verlagsleiterin), Olaf Nitsche (Redakteur) und Ilka Döring (Redakteurin)
Wir möchten Sie einladen: Unter dem Motto "Mit uns schmeckt Wissen besser" möchten wir Sie in diesem Jahr wieder als Aussteller auf dem AssCompact Forum Betriebliche Vorsorge am 23. Juni 2015 im Kongress Palais Stadthalle Kassel begrüßen. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 95 EUR übernehmen wir für Sie. Am besten melden Sie sich gleich an. Wir freuen uns am Stand 27 auf Ihr Kommen!
Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Anmeldelink www.asscompact.de/bv/wolters-kluwer (Anmeldeschluss ist der 19. Juni 2015).
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QUIZRUNDE!!!
In unserer Quizrunde geht es um private und gesetzliche Krankenversicherungen. Wie gut kennen Sie sich mit PKV und GKV aus? Testen Sie Ihr Wissen!!!
Jetzt mitmachen!
Schreiben Sie uns Ihre Meinung:
versicherungspraxis24@wolterskluwer.de
Wir halten Sie auf dem Laufenden:
Folgen Sie uns auf Facebook und auf Twitter und erhalten Sie die aktuellsten Brancheninformationen.
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» Recht |
Nicht nur zur Urlaubszeit - "Jamming" kein Fall für die Hausratversicherung
Gelangt ein unbefugter Dritter durch eine unverschlossene Autotür in das Fahrzeug, liegt kein Einbrechen im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Hausratversicherung vor. Ein Einbrechen im Sinne der Versicherungsbedingungen ist laut Beschluss des Landgerichts Berlin (LG Berlin, 17.09.2014 - 23 S 32/14) auch dann nicht zu bejahen, wenn ein Dritter durch einen Störsender ("Jamming") den Verschluss der Fahrzeugtüren verhindert, ohne dass der Versicherungsnehmer dies bemerkt.
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» Schadenversicherung |
Die Nachhaftung in der D&O-Versicherung
Die zeitlichen Rahmenbedingungen sind in der D&O-Versicherung von elementarer Bedeutung. Für die D&O-Versicherung gilt das sog. Claims-made-Prinzip. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme der versicherten Person auf Schadenersatz grundsätzlich innerhalb der Laufzeit der Versicherungspolice erfolgen muss.
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Die Krux mit der Lohnveredelung - Lücke beim Haftpflichtversicherungsschutz für Betriebe
Lohnveredelungsunternehmen sind Betriebe, die aufgrund eines Werkvertrages Arbeiten an fremden Sachen durchführen, welche ihnen zu diesem Zweck vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (z.B. Galvanikbetriebe, Lackierereien oder Härtereien). Werden die fremden Sachen (z.B. zu eloxierende Bleche) aufgrund fehlerhafter Bearbeitung beschädigt oder vernichtet, kann der Versicherungsschutz des Lohnveredlers - trotz der Mitversicherung von Tätigkeitsschäden abweichend von Ziffer 7.7 AHB 2008 - am sog. Erfüllungsausschluss der Ziffer 1.2 AHB 2008 scheitern. Denn Gegenstand des Lohnveredelungsvertrages - und somit vom Versicherungsnehmer vertraglich geschuldet - ist die Lieferung der ordnungsgemäß veredelten Sachen an den Auftraggeber.
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Studie zur Schadenbearbeitung in der Gebäudeversicherung
Eine Gemeinschaftsstudie der V.E.R.S. Leipzig GmbH, der Crawford & Company (Deutschland) GmbH und der Funk Gruppe GmbH mit dem Titel "Spannungsfeld Schadenbearbeitung in der verbundenen Gebäudeversicherung: Kundenbedürfnis vs. Wirklichkeit - aus der Gegenwart in die Zukunft!" analysiert die Schadenregulierung in der Gebäudeversicherung. Die Studie besteht aus zwei Teilen: Einer Interviewreihe mit 20 Schaden-/Unfallversicherern und einer Interviewreihe mit 15 gewerblichen Versicherungsnehmern der Immobilienwirtschaft.
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