Seit September neu in Ihrer VersicherungsPraxis24.de

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Einblick in die neuen Inhalte und Funktionen Ihrer aktuellen LexisNexis®VersicherungsPraxis24.de geben. Eine detaillierte Auflistung aller Änderungen erhalten Sie im Wissenspool unter der Rubrik „Neue Inhalte".


Neues im Versicherungslexikon:

Im Versicherungslexikon haben wir zu diesem Update die Inhalte zur Haftpflichtversicherung erweitert.

Um die Vergütung von Vorständen von Aktiengesellschaften gibt es nicht erst seit der Finanzkrise immer wieder Diskussionen. Aus diesem Grunde hat die Regierung gehandelt und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung erlassen. Damit wird eine Selbstbeteiligung für die D&O-Versicherung eingeführt. Detaillierte Informationen erhalten Sie im neuen Fachbeitrag D&O-Versicherung - Selbstbehaltsversicherung für AG-Vorstände.

Darüber hinaus beschäftigen wir uns aktuell mit den Themen AGG - Bedeutung in der Haftpflichtversicherung und Privathaftpflicht - Umstellung auf Familienversicherung.


Neues im Lexikon Geldanlage und Finanzierung:

Im Lexikon Geldanlage und Finanzierung von A - Z informieren wir Sie über die neue Entwicklung zu Leerverkäufen. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte verabschiedet. Damit sollen insbesondere ungedeckte Leerverkäufe unterbunden werden. Folgende Beiträge sind aktuell angepasst worden:

Darüber hinaus finden Sie neue Fachbeiträge im Lexikon Vermögensplanung. Schwerpunkte bilden die Themen Anlagekonzepte und Strategien zur Risikominimierung:

Weitere Aktualisierungen im Lexikon Geldanlage und Finanzierung finden Sie hier in der Übersicht.


Neues im Handbuch für Versicherungsaußendienst:

Im Handbuch Versicherungsaußendienst wurden aktuell die Kapitel Personalführung und Berufsausbildung überarbeitet. Im Fachbeitrag Gleichbehandlung wurden die Inhalte zu Vergütungsvereinbarungen umfangreich erweitert. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.

Hier finden Sie weitere aktualisierte Fachbeiträge aus dem Handbuch.

Neues in Altersvorsorge betrieblich/privat:

Der BGH hat im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung nun auch für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes den Anspruch auf eine Versorgung für Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bejaht. Mit dem Urteil vom 7. Juli 2010 (IV ZR 16/09) haben eingetragene Lebenspartner seit dem 1. Januar 2005 einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Dazu haben wir den Beitrag Witwen- oder Witwerrente im Kapitel Altersvorsorge an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.


Neues in Arbeitshilfen:

Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ins nationale Recht wurden Muster und Regelungen für die Widerrufsbelehrungen aus der BGB-InfoV in das EGBGB (Art. 246 EGBGB Anlagen 1 und 2) übertragen. Diese Muster und Regelungen für Widerrufsbelehrungen werden aber im Bereich der Verbraucherdarlehnsverträge keine unmittelbare Anwendung finden. Aus diesem Grunde hatte sich das Bundesministerium für Justiz für ein Muster gezielt für die Widerrufsbelehrungen für Verbraucherdarlehn eingesetzt. Am 24.03.2010 wurde vom Kabinett der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehnsverträge beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde mit Verkündung am 24.07.2010 abgeschlossen. Das Muster für eine Widerrufsbelehrung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Darüber hinaus hat uns die ASSEKURATA Ratingagentur  folgende Rating-Berichte aktuell zur Veröffentlichung bereitgestellt:

Rating Gothaer Kranken 2010

Rating Ideal Leben 2010

Rating Ideal Sach 2010

Rating Swiss Life 2010


Neues in Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen:

Sie möchten nachvollziehen, welche Gesetze aktualisiert wurden und Änderungen enthalten? Für diesen Fall finden Sie wieder eine detaillierte Übersicht im Fachbeitrag Rechtsänderungen Bund zum 01.08.2010. Aber auch ein neues Gesetz konnte in Ihrer VersicherungsPraxis24 neu aufgenommen werden. Sie finden seit September das Vergütungssysteme-Aufsichtsrecht-Gesetz in unserem Portal.

Die Verwaltungsanweisungen haben wir durch das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen erweitert.


Neues in Versicherungsbedingungen:

Seit September 2010 können wir Ihnen folgende Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in der VersicherungsPraxis24 zur Verfügung stellen:


Neues in Compliance:

Der Einsatz von Informationstechnologie ist mittlerweile in keinem Unternehmen wegzudenken. Damit verbunden ergeben sich aber nicht nur Chancen, sondern auch eine Vielzahl an Risiken, die es einzudämmen gilt. Hier setzt die IT-Compliance an. Über ein konzentriertes Management werden Auswahl und Umgang mit der IT geregelt und kontrolliert. Welche Aufgaben in diesem Zusammenhang anfallen können und was Sie als Unternehmer beachten sollten, lesen Sie in unserem neuen Fachbeitrag IT-Compliance.

Einen weiteren Schwerpunkt zu diesem Update stellt das Thema Geldwäschebekämpfung dar. In unserem neuen Fachbeitrag Compliance - Geldwäsche und Terrorismus erfahren Sie, welche Maßnahmen der Compliance-Manager nutzen kann, um die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen und die Verpflichtungen des Unternehmens einzuhalten.