Aktuelles
06.09.2012
GDV informiert über den Versicherungsschutz von Pedelecs
Der GDV hat auf www.gdv.de Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz für Pedelecs gegeben:
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Es gibt zwei verschiedene Arten von Pedelecs: Die großen S-Pedelecs, sie erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern und sind mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt ausgestattet. Für sie benötigt man den Führerschein der Klasse M, einen Helm und sie dürfen nur auf der Straße gefahren werden.
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Die kleineren, langsameren Pedelecs erreichen maximal 25 Stundenkilometer und haben eine Motorleistung von 250 Watt. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, ist es ratsam zur eigenen Sicherheit einen Helm zu tragen. Die kleinen Pedelecs dürfen auf dem Radweg gefahren werden.
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Die S-Pedelecs brauchen ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese kommt für Schäden auf, die man im Straßenverkehr einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt. Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt bei seinem Kraftfahrtversicherer.
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Mit einer Kaskoversicherung kann man das Pedelec gegen Diebstahl versichern. Außerdem können Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, abgesichert werden.
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Wer sich ein kleines Pedelec kauft, sollte bei seiner privaten Haftpflichtversicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto fährt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
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Wie Fahrräder auch, kann das Pedelec über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Nachts sollte das Pedelec in einem fest verschließbaren Raum abgestellt sein - dann besteht in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Versicherungsschutz. Das Pedelec ist nachts außerdem versichert, wenn es in Gebrauch ist.
