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13.04.2012

Nutzungsausfall für Oldtimer?

Wird ein wertvoller Oldtimer (hier: Mercedes Benz 300 SL "Flügeltürer", Baujahr 1955) beschädigt, kommt nach einem Urteil des OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11 ein Anspruch auf Nutzungsausfall nur dann in Betracht, wenn die Verfügbarkeit des Fahrzeugs eine Bedeutung für die eigenwirtschaftliche Lebensführung des Eigentümers hat.

Das OLG unterstreicht, dass eine Nutzung des Oldtimers im Alltag als normales Verkehrs- und Beförderungsmittel erforderlich ist, um die Zahlung eines Nutzungsausfalls rechtfertigen zu können. Ein reines Liebhaberinteresse an der Nutzung (z.B. Ausflugsfahrten in der Oldtimersaison) reicht nicht aus.

Die Darlegungs- und Beweislast für die regelmäßige Nutzung des Oldtimers im Alltag obliegt dem Geschädigten. Auch dann, wenn der Geschädigte kein zweites Fahrzeug besitzt, gibt es bei einem wertvollen Oldtimer nicht ohne Weiteres eine Vermutung für eine normale Alltagsnutzung des Fahrzeugs.