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Risiko Pflegefall: Die richtige Absicherung ist entscheidend
Das Thema Altersvorsorge ist in aller Munde. In Anbetracht leerer Kassen bei der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt ein großer Teil der Bundesbürger inzwischen privat vor. Außer Acht gelassen wird dabei in den meisten Fällen das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um anfallende Pflegekosten zu decken. Abhilfe kann eine private Pflegezusatzpolice leisten.
Anfang des Jahres wurden Pläne der Bundesregierung bekannt, eine für jedermann verpflichtende Zusatzversicherung für den Pflegefall einzuführen. Eine solche obligatorische Pflegezusatzversicherung soll für eine zusätzliche Absicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung sorgen. Denn das gesetzliche Krankenversicherungssystem, dem die Pflegeversicherung angegliedert ist, steht vor dem Problem der Überalterung der Gesellschaft. Gepaart mit dem stetig steigenden medizinischen Fortschritt bedeutet dies, dass die Einnahmen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in gar nicht so ferner Zukunft nicht mehr ausreichen werden, um für alle Bürger eine ausreichende Absicherung im Pflegefall zu gewährleisten.
Die privaten Krankenversicherer sind verständlicherweise hocherfreut über die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, sind sie doch heute schon mit verschiedenen Pflegezusatzpolicen am Markt vertreten. Das Geschäft läuft allerdings eher schleppend. Eine verpflichtende Zusatzversicherung würde ihnen eine gern gesehene neue Kundenschicht erschließen.
Das eher zurückhaltende Interesse der Bundesbürger am Abschluss einer privaten Pflegezusatzpolice ist nicht nur für die Versicherungsbranche unglücklich, sondern letztlich auch für die betroffenen Bürger. Denn die Bedeutung einer privaten Zusatzversicherung für den Pflegefall nimmt immer weiter zu. Zur Verdeutlichung genügt ein Blick auf die voraussichtlichen Kosten bei Eintritt des Pflegefalls: Bei schwerster ambulanter Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) fallen für eine stationäre Betreuung in einem Pflegeheim heute mind. 3.000 EUR Kosten pro Monat an. Der Pflegesatz aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt bei Pflegestufe III aktuell jedoch gerade einmal 1.825 EUR (bei häuslicher Pflege in Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung sogar nur 1.510 EUR). Diese Versorgungslücke muss durch Rente und/oder Erspartes von Betroffenen und Angehörigen ausgeglichen werden. Das geht auf Dauer natürlich erheblich ins Geld.
Abhilfe kann da nur eine private Zusatzabsicherung schaffen. Doch welche verschiedenen Formen von Pflegezusatzversicherungen gibt es zurzeit?
Auf dem Markt werden drei verschiedene Formen von Zusatzpolicen angeboten: die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung sowie die Pflegerentenversicherung.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung verbleiben. Angeboten werden Tarife, die die tatsächlich anfallenden Kosten bis zu einem festgelegten
Höchstbetrag oder zu einem vorgesehenen Prozentsatz übernehmen. Gerade die zweite Variante bietet den Vorteil, dass sich die übernommenen Kosten der Kostenentwicklung anpassen. Ein Manko einer Pflegekostenversicherung ist dagegen der recht hohe Verwaltungsaufwand aufseiten des Versicherungsnehmers bzw. seiner Angehörigen: Die entstandenen Kosten müssen in der Regel gegenüber dem Versicherer im Einzelfall durch Vorlage einer Rechnung o.Ä. nachgewiesen werden.
Pflegetagegeldversicherung
Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung werden dagegen unabhängig von den tatsächlich entstehenden Pflegekosten gezahlt. Der vertraglich zu leistende maximale Geldbetrag wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Vorteil einer Pflegetagegelversicherung ist die völlige Flexibilität in der Verwendung des Leistungsbetrages. Der Pflegebedürftige kann also im finanziellen Rahmen seiner Pflegetagegeldversicherung wählen, ob er eine Laienpflege vergüten möchte oder doch eher die Fachpflege. Nachteilig ist dagegen, dass durch die Vereinbarung eines festen Leistungsbetrages die Entwicklung der tatsächlichen Pflegekosten nicht berücksichtigt wird - hier kann eine regelmäßige Anpassung des Leistungsbetrages Abhilfe schaffen.
Pflegerentenversicherung
Als dritter Policentyp haben viele Assekuranzen eine sogenannte Pflegerntenversicherung im Portfolio. Kunden einer Pflegerentenversicherung zahlen regelmäßige Beiträge für eine lebenslange Rente. Als Variante gibt es auch die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Eine Pflegerentenversicherung in der Regel besteht aus Versicherungsschutz gegen Pflegebedürftigkeit sowie Tod. Im Pflegefall wird eine monatliche Rente gezahlt.
Egal für welche Variante der privaten Zusatzabsicherung gegen das Pflegefallrisiko man sich entscheidet, wichtig ist ein möglichst frühzeitiger Abschluss. Denn das sorgt für niedrige Beiträge.
Hinweis in eigener Sache:
LexisNexis bietet mit der Broschüre "Private Pflegezusatzversicherung - Der richtige Ergänzungsschutz für den Pflegefall" einen Ratgeber an, der sich auf 20 Seiten kritisch mit dem System der Pflegepflichtversicherung auseinandersetzt und in kompakter Form die unterschiedlichen Arten privater Zusatzversicherungen erklärt. Versicherungsvermittler finden darin viele Informationen für die richtige Kundenansprache bei dem sensiblen Thema Pflege.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Christian Krüger.


