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Einstweilige Verfügung gegen Discounter wegen Versicherungsvermittlung ohne Gewerbeerlaubnis

Die GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Auftrag zweier Versicherungsmakler aus dem Berliner Umland beim Landgericht Berlin erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen ein Handelsunternehmen für Tierbedarf wegen Versicherungsvermittlungsaktivitäten ohne entsprechende Zulassung erwirkt.

Auf seiner Internet-Seite betrieb das Unternehmen in der Vergangenheit Versicherungsvermittlung. Hierfür lag ihm jedoch keine entsprechende Erlaubnis der zuständigen IHK vor.

Auf die außergerichtliche Abmahnung hin ließ sich das Unternehmen umgehend als gebundener Versicherungsvertreter ins Vermittlerregister eintragen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung wurde jedoch nicht abgegeben. Das Unternehmen versprach nur, zukünftig zumindest die sogenannte Erstinformation mitzuteilen, jedoch nur über das Webimpressum seiner Internet-Seite. "Das war unseren Mandanten zu wenig", teilt Rechtsanwalt Dietmar Goerz mit, Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die umgehend Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hatte. Es sei unglaublich, dass Unternehmen fast drei Jahre nach Umsetzung der Vermittlerrichtlinie offen Versicherungen ohne Erlaubnis vermitteln können, so Goerz weiter.

Der entsprechende Beschluss des Landgerichts Berlin stellt nunmehr die Vermittlung ohne Gewerbeerlaubnis unter Strafe. Zudem muss das Handelsunternehmen die unternehmensbezogenen Informationen, die sogenannte "Erstinformation", in Textform und nicht nur im Webimpressum mitteilen. Die Entscheidung verpflichtet das Unternehmen weiterhin, im Webimpressum die Aufsichtsbehörde (in der Regel das Gewerbeamt), die zugehörige IHK, die Berufbezeichnung (also entweder Versicherungsmakler oder -vertreter) und einen Hinweis auf das Berufsrecht anzugeben. "Damit haben wir die erste Entscheidung im Berufsrecht der Versicherungsvermittler, die eine Pflicht zur Angabe berufsbezogener Informationen nach dem Telemediengesetz im Webimpressum vorschreibt", erläutert GPC Rechtsanwalt Goerz.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Christian Krüger.