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Finanzberatung: Neue Protokollpflicht bereitet Schwierigkeiten
Die seit Januar dieses Jahres bestehende Protokollpflicht bei Anlageberatungen scheint derzeit noch nicht für eine qualitative Aufwertung von Beratungsgesprächen zu sorgen. Wie so oft scheitert es an der praktischen Umsetzung rechtlicher Bestimmungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Marktanalyse des Beratungsunternehmens Steria Mummert Consulting.
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Finanzberater Beratungsgespräche mit Kunden protokollieren, um die Transparenz ihrer Beratungstätigkeit zu gewährleisten und etwaigen Unstimmigkeiten mit Kunden vorab entgegenzuwirken. Die neuen Protokollpflichten gelten für konkrete Anlagegespräche in der Finanzberatung, Vermittlungsgespräche sind von der Pflicht zur Protokollierung (noch) nicht betroffen. Doch bei einer definitorischen Grenzziehung wird schnell deutlich, dass eine Trennung zwischen Beratung und Vermittlung in der Praxis grundsätzlich schwierig ist. Ebenso schwerlich in die Realität übertragbar scheinen die neuen Pflichten selbst zu sein: Die Ergebnisse der Steria-Mummert-Analyse lassen zumindest Zweifel aufkommen. Denn weil viele Bankmitarbeiter und Finanzberater in den Gesprächen nicht selten strikt nach Vorgabe arbeiten, sich im Laufe des Kundenkontaktes eng an ihren Leitfäden orientieren und der Protokollpflicht sehr genau nachkommen, bleibt der Mehrwert für den Kunden oftmals auf der Strecke.
Steria Mummert sieht die derzeit noch mangelhafte praktische Handhabung der gesetzlichen Vorgaben in selbigen begründet: Denn weil Banken und Berater sich vor Fehlberatungen sowie daraus entstehenden Haftungsansprüchen fürchten, halten sie sich relativ genau an die gesetzlichen Richtlinien, die allerdings nicht immer wirklich praxistauglich sind. Der eigentlich vorgesehene Effekt, die Erhöhung der Beratungsqualität, verpufft durch diese Fokussierung rechtlicher Leitlinien weitgehend und sorgt nicht zuletzt auch aufseiten der Kunden für Verunsicherung. Die Chance, durchaus vorhandene Vertriebspotenziale auszuschöpfen, bleibt unter diesen Umständen nicht selten ungenutzt.
Viele Institute haben bereits reagiert und wollen die Qualität der Softwarelösungen für die Kundenberatung wesentlich verbessern. Denn nur, wenn der Bankmitarbeiter oder Finanzberater auf Basis einer gut funktionierenden Software eine reibungslose Auftragserfassung sowie einen problemlosen Auftragsabschluss und zugleich die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleisten kann, sorgt dies schlussendlich für eine qualitative Aufwertung der Finanzberatung. Gerade bei der Beachtung der gesetzlichen Richtlinien dürften neue Softwarelösungen Finanzberater wesentlich besser unterstützen und auf etwaige rechtliche Probleme und Unstimmigkeiten automatisch hinweisen. Haftungsansprüche lassen sich hierdurch von vornherein nahezu ausschließen.
Hinsichtlich der Personalschulung empfiehlt Steria Mummert, Mitarbeiter bestmöglich auf die neuen Pflichten und Vorgaben vorzubereiten. Dabei sollten Finanzinstitute darauf achten, den neuen Protokollanforderungen nicht den Stempel einer bürokratischen Last aufzudrücken, sondern diese vielmehr als starke Aufwertung der Finanzberatung zu verstehen.
Von den neuen gesetzlichen Richtlinien sind auch solche Vermittler betroffen, die vertraglich unter einem Haftungsdach operieren. Vermittler nach § 34c GewO sind dagegen (noch) von den Pflichten befreit, sollten sich nach Einschätzung von Branchenexperten allerdings ebenfalls auf die neuen Vorgaben einstellen. Denn während diese auf der einen Seite wahrscheinlich schon bald auch für 34c-Vermittler Realität werden dürften, dient die Protokollierung von Gesprächen auf der anderen Seite ohnehin auch für den Vermittler als effiziente Beweis- und damit letztlich auch als Absicherung.
Hinweis in eigener Sache:
LexisNexis bietet mit der Broschüre "Anlageberatung im Fokus - Was ändert sich durch das neue Wertpapierhandelsgesetz?" Versicherungsvermittlern, die auch in der Anlage- und Finanzberatung tätig sind, praxisorientierte Lösungen zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen. Da die meisten Vermittler ihre Kunden sowohl zu Anlage- als auch zu Versicherungsprodukten beraten, haben die Autoren Dietmar Goerz und Wolfgang Kuckertz diese juristisch getrennten Themenbereiche miteinander verknüpft, sodass Ihnen die für die Praxis wichtigen Informationen in einer Broschüre vermittelt werden.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Alexander Tanner.



