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Die Sachkundeprüfung verlangt umfassende Kenntnisse
Seit dem Inkrafttreten der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie müssen ungebundene Versicherungsvermittler mit einer schriftlichen und mündlichen Sachkundeprüfung nachweisen, dass sie ihr Handwerk verstehen und qualifiziert beraten können. Lediglich für "alte Hasen", die schon langjährig im Geschäft sind, sowie für gebundene Vermittler gibt es Ausnahmen.
Seit einem Jahr ist die geänderte EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft, die bei der Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittlung einige Änderungen gebracht hat. Mittlerweile ist diese Prüfung in ihren Abläufen zur Routine geworden. Abgelegt wird sie vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK), wobei die Wahl der IHK dem Prüfling überlassen ist. Die Prüfung selbst wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, den die IHK alleine oder in Kooperation mit anderen Industrie- und Handelskammern einrichtet und dessen Mitglieder die Praxis der Versicherungsvermittlung aus eigener Erfahrung kennen müssen. Die Prüfungsaufgaben sind dagegen bundesweit einheitlich. Sie werden von einem Aufgabenauswahlausschuss ausgewählt, der sich aus Vertretern der Versicherungsunternehmen, der Versicherungsmakler oder Versicherungsberater, der Versicherungsvertreter, der Außendienstführungskräfte und der Industrie- und Handelskammern zusammensetzt. Von ihnen werden die Aufgaben für den schriftlichen Teil der Prüfung ausgewählt. Dieser umfasst Fragen aus den Sachgebieten Kundenberatung, Grundlagen der verschiedenen Versicherungssparten, sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie rechtliche Beratung für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung.
Bei der konkreten Umsetzung hat die einzelne IHK einen gewissen Spielraum - so ist z.B. die ursprüngliche Vorgabe von 160 Minuten Dauer für die schriftliche Prüfung inzwischen gestrichen worden. Die schriftliche wird durch eine praktische Prüfung ergänzt. Hier kann der Prüfling wählen, ob er lieber im Bereich Vorsorge oder Sach- und Vermögensversicherung geprüft werden will. Die Prüfung findet in Form eines 20-minütigen fiktiven Kundenberatungsgesprächs statt, bei der dem Bewerber ein Fallbeispiel vorgegeben wird.
Nach bestandener Prüfung wird der Titel "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" verliehen. Entgegen der ursprünglichen Regelungen kann die gesamte Prüfung beliebig oft wiederholt werden - allerdings ist ihr Bestehen zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur selbstständigen Versicherungsvermittlung und die Prüfungsgebühren müssen jedes Mal erneut bezahlt werden. Ausgenommen von der Sachkundeprüfung sind gebundene Vermittler, die nur für ein Versicherungsunternehmen arbeiten, und die sogenannten "alten Hasen", die nachweislich seit dem 31. August 2000 im Geschäft sind.
Hinweis in eigener Sache:
Für alle künftigen Versicherungsvermittler/innen, die sich erfolgreich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten möchten, bietet LexisNexis aktuell in dritter Auflage das bewährte Lehrbuch Versicherungsfachmann/-frau (IHK) an. Das Buch besticht durch seine prägnante und praxisbezogene Darstellung der Grundlagen über das Versicherungsgeschäft mit dem Privatkunden, die den Anwärtern/innen effektives Lernen und eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung ermöglichen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Susanne Görsdorf-Kegel.



