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Bundesregierung plant Modell einer kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition denkt derzeit über die Einführung von kapitalgedeckten Zusatzpflegeversicherungen nach, um die gesetzlichen Kassen zu entlasten. Diese Zusatzversicherung soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung für alle Versicherten verpflichtend sein. Für die private Krankenversicherung (PKV) könnte das ein attraktives Zusatzgeschäft bedeuten.

Die obligatorische kapitalgedeckte Zusatzversicherung für alle Versicherungsnehmer soll in erster Linie dafür sorgen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung zusätzlich abgesichert wird. Denn auch das gesetzlichen Krankenversicherungssystem, dem die Pflegeversicherung angegliedert ist steht vor dem Problem der Überalterung der Gesellschaft: Der demografische Wandel der deutschen Bevölkerung sorgt dafür, dass die Einnahmen sinken während die Ausgaben steigen. Die Idee des neuen Modells: Das bestehende Angebot soll um kapitalgedeckte Elemente erweitert werden, um die Milliardenlöcher in den Pflegekassen zumindest teilweise schließen zu können. Erwerbstätige und Rentner sollen den Plänen zufolge verpflichtet werden, solche zusätzlichen Policen abzuschließen.

Nach dem aktuellen Modell wird in der gesetzlichen Pflegeversicherung das Umlageverfahren angewendet. Jeder Versicherte zahlt einkommensabhängige Beiträge in die Pflegekassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die gesammelten Beiträge werden direkt wieder an derzeit Pflegebedürftige ausgezahlt. Mit der Zusatzpolice soll jeder Versicherte nun im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sowie seiner Pensionszeit Kapital ansparen, das dann der Absicherung einer eventuellen Pflegebedürftigkeit dient. Ob es sich dabei um eine Pauschale oder einen Prozentanteil des Einkommens handeln wird, ist bisher offenbar noch nicht geklärt.

Die PKV begrüßt die Pläne der Regierungskoalition - auch weil sie bereits über ein Angebot an Pflegezusatzversicherungen verfügt und somit bestens aufgestellt ist. Die GKV fürchtet dagegen finanzielle Einbußen und fordert, dass nicht nur die PKV solche Policen anbieten dürfen sollte. Auch Modelle wie etwa Pflege-Riester wären in den gesetzlichen Pflegekassen somit denkbar. Die Argumente der GKV: Der Kapitalertrag diene bei den nicht gewinnorientierten gesetzlichen Pflegekassen ausschließlich den tatsächlichen Pflegeleistungen - ohne Ertragsziele, wie sie seitens der PKV bestehen. Die PKV sieht dies anders, will eine exklusive Stellung beim Vertrieb der Zwangs-Zusatzpolicen und begründet dies mit der nötigen Staatsferne des neuen Modells.

Der PKV-Verband ist bestrebt, sein eigenes sowie das Engagement seiner Mitgliedsunternehmen im Bereich Pflege deutlich auszubauen. Mit der Gründung des Beratungsunternehmens Compass Pflegeberatung GmbH, deren Ziel es ist, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu beraten, wollen sie sich qualitativ gegenüber der GKV abgrenzen. Die Einrichtung einer Pflegehotline oder auch die Beschäftigung von 200 Pflegeberatern sind nur Bespiele für die Strategie der Assekuranzen. Auch auf wissenschaftlicher Ebene ist die PKV offenbar bestrebt, mithilfe des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) eine Verbesserung der Pflegequalität in Deutschland zu erreichen und Optimierungspotenzial aufzudecken.

Die GKV hält nicht viel von diesem Engagement und zeigt sich selbstbewusst, die Pflegeversicherung auch eigenständig tragen zu können. Ein gutes Argument liefert die GKV gleich mit: Die kapitalgedeckte Pflegeversicherung dürfte in Zeiten der Finanzkrise nicht allzu viel Vertrauen hervorrufen. Denn eine so relevante Sparte wie die Pflegeversicherung an die schwankenden Kapitalmärkte zu knüpfen, sei insbesondere in diesen Zeiten nicht des Rätsels Lösung.

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Dieser Beitrag wurde erstellt von Alexander Tanner.