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Mehr Spielraum für leistungsgerechte Bezahlung

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) blickt grundsätzlich optimistisch in die Zukunft und erwartet gute Wachstumschancen im neuen Jahr. Ein ungelöstes Problem ist allerdings der starke Anstieg der Ausgaben für die Leistungserbringer. Hier fordert er, dass die PKV-Branche durch Öffnungsklauseln mehr Spielraum bei den anstehenden Novellierungen der Gebührenordnungen erhält.

Die private Krankenversicherung geht nach Ansicht von Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbands, durch die Wechselbäder des letzten Jahres gestärkt ins neue Jahr und blickt, nicht zuletzt beflügelt durch den Regierungswechsel, optimistisch in die Zukunft. In einem Beitrag in der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 1/2010, S. 21) beschreibt Schulte, was in nächster Zukunft getan werden muss, damit die PKV ihre Wettbewerbsposition halten kann. Dabei begrüßt er die Pläne der Bundesregierung, die Drei-Jahres-Wartefrist vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung zurückzunehmen. Auch die Ankündigung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen in Zukunft keine Zusatztarife mehr anbieten dürfen, ist aus seiner Sicht überfällig.

Hoffnungsvoll sieht Schulte den angekündigten Einstieg in die kapitalgedeckte Pflegeversicherung. Aus seiner Sicht ist die private Pflegeversicherung besser in der Lage, leistungsgerechte Tarife anzubieten, weil sie nicht, wie die gesetzliche Pflegeversicherung, staatlichen Einflüssen unterliegt und Gefahr läuft, sachfremde Aufgaben finanzieren zu müssen, so wie es in der Vergangenheit bei der Finanzierung der deutschen Einheit der Fall war. Vorrangiges Ziel der privaten Krankenversicherung sei es, sich nicht länger mit der Funktion des Kostenerstatters zu begnügen. Um die Prämiensteigerungen in Grenzen zu halten, müsste der starke Anstieg der Leistungsausgaben gestoppt werden. Im Sinne einer fairen Partnerschaft mit Ärzten und anderen Leistungserbringern müsse es der PKV möglich sein, eigene Vertragsverhandlungen über eine angemessene Vergütung zu führen. Für die anstehenden Novellierungen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte fordert Schulte deshalb Öffnungsklauseln, die Spielräume für leistungsgerechte Honorierungen schaffen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Susanne Görsdorf-Kegel.