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Vermittlung von Finanzdienstleistungen: quo vadis Honorarberatung?

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat sich das Ziel gesetzt, den Verbraucherschutz bei Finanzberatungen zu stärken und hierfür vor allem auf Transparenz zu setzen. Im Fokus der Debatte steht auch die rechtliche Einbettung der Honorarberatung.

Wie die Zeitschrift Versicherungsvertrieb in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet (Heft 5/2009, S. 16 - 17), steht das BMELV zurzeit in einem intensiven Dialog mit Branchenverbänden und nationalen Finanzdienstleistern, um gemeinsame Lösungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Rahmen der Kapitalanlageberatung zu erarbeiten. Im Blickpunkt steht dabei vor allem die Stärkung der sogenannten Honorarberatung. Das BMELV verfolgt dabei das Ziel, das Berufsbild "Honorarberater" rechtlich zu etablieren, wobei insbesondere die Trennung von Vermittlung und Beratung im Fokus des Strebens steht. Die Argumentation: Eine unabhängige Finanzberatung sei nicht möglich, wenn der Berater als Vermittler zugleich auch die Vermittlung von Finanzprodukten anstrebe und nur eine Entlohnung bekomme, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt.

Die Trennung von Beratung und Vermittlung ist zentraler Mittelpunkt einer intensiven Debatte zwischen Ministerium, Verbänden und nicht zuletzt Finanzdienstleistern. Vor Beginn der kommenden Legislaturperiode sind Ergebnisse allerdings nicht zu erwarten. Die Frage ist: Kann eine unabhängige Beratung stattfinden, wenn der Berater Produkte vermitteln möchte. Die Branchenverbände sind sich uneins: Während beispielsweise der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistungen und weitere Verbände der Meinung sind, man müsse dem Verbraucher die Wahl zwischen Honorar- und Courtage-Beratung lassen, fordern der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) und auch die Verbraucherzentralen eine strikte Trennung von Beratung und Vermittlung. Die Verbraucherzentralen tun dies, weil sie ebenfalls im Bereich Finanzberatung aktiv sind, ohne konkrete Produkte zu vermitteln, und sich durch die rechtliche Etablierung der Honorarberatung zusätzliche Einnahmen erhoffen. Probleme gibt es in der Branche schon bei den diversen Berufsbezeichnungen. Finanzvertreter, (un-)abhängiger Finanzvermittler, Finanzmakler oder Honorarberater - die Liste unterschiedlichster Bezeichnungen ist lang. Im Fokus steht hierbei stets auch ein mögliches Abhängigkeitsverhältnis im Hinblick auf vorhandene Produktanbieter. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) argumentiert, dass die Art der Vergütung - ob Courtage oder Honorar - keine Rolle bei der Definition der Unabhängigkeit eines Vermittlers spiele. Entscheidend hierfür sei, dass ein unabhängiger Finanzberater auch tatsächlich unabhängig von einzelnen Produktanbietern handeln könne. Der Verband schlägt eine branchenweite Trennung in abhängige und unabhängige Finanzvermittler vor. Im Hinblick auf den unabhängigen Vermittler sei es notwendig, festzulegen, dass dieser aus dem gesamten Marktangebot die für den Kunden besten Anlageoptionen wählen könne - ohne Bindung an bestimmte Produktanbieter. Hierfür sei es notwendig, dass solche Makler sowohl auf Honorar- als auch auf Courtage-Basis arbeiten dürften, so der VDVM.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sträubt sich ebenfalls gegen die gesetzliche Verankerung eines Honorarberaters. Er kritisiert das Vorhaben der Verbraucherzentralen, für Beratungstätigkeiten Honorare verlangen zu wollen, ohne konkrete Produkte zu vertreiben. Der BVK macht auch darauf aufmerksam, dass eine Honorarberatung auch aus Kundensicht praktisch nutzlos wäre, wenn eine Beratung auch beim jeweiligen Vermittler kostenfrei zu haben sei. Hier stellt sich allerdings abermals die Frage nach der Unabhängigkeit der Vermittlerberatung. Der Bundesverband der kleinen und mittleren Unternehmen von Versicherungsmaklern (KMU) spricht sich ebenfalls gegen eine Einführung des Berufsbildes "Honorarberater" aus. Im Zentrum des Interesses müsse vielmehr eine rechtliche Stärkung von unabhängigen Beratern und Endkunden stehen. Dies könne beispielsweise über die rechtliche Erlaubnis der Doppelregistrierung als Makler und Berater gewährleistet werden. Der BVVB dagegen setzt sich für eine strikte Trennung von Beratung und Vermittlung ein. Er fordert die Schaffung des Berufsbildes "Kapitalanlageberater", der nicht für die Vermittlung von Produkten, sondern lediglich für die Beratung zuständig sein soll. In der Massenberatung sollen nach Vorstellung des Verbandes vor allem die Verbraucherzentralen aktiv werden, während die qualitativ hochwertige Beratung dann Versicherungs- und Kapitalanlageberater übernehmen sollen.

Die zentrale Frage, ob Vermittlung und Beratung miteinander vereinbar sind, wird die Branche also in den kommenden Monaten weiter beschäftigen. Die Antwort auf diese Frage müssen die Verantwortlichen im BMELV in der folgenden Legislaturperiode finden. An einer Abstimmung mit den Branchenverbänden führt jedoch kein Weg vorbei.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Alexander Tanner.