Interview des Monats

Die VersicherungsPraxis24 im Gespräch mit: Reinhold Schulte

Neue Inhalte

Das Thema "Pflege" wird das zentrale Problem der nächsten Jahre und Jahrzehnte sein und kann somit auch in der Versiche- rungsvermittlung nicht unbeach- tet bleiben. Wir haben deshalb die letzte Aktualisierung Ihrer VersicherungsPraxis24 dafür genutzt, speziell diesen Themen- bereich weiter auszubauen - hier ein Auszug der Neuaufnahmen:

Pflegekostenversicherung

Pflegerentenoption

Pflegerentenversicherung

Pflegerenten-Zusatzversicherung

Pflegetagegeldoption

Pflegetagegeldversicherung

Unfall-Pflegeversicherungen




Neuanmeldung
Zugangsdaten vergessen?

Wichtige Termine

  • 02.02.2012 : CAMPUS INSTITUT Intensivseminar "Die Direktzusage–aus der Beratungspraxis für die Beratungspraxis" FH Koblenz
  • 23.02.2012 - 24.02.2012: Kölner Symposium Personenschaden im Dorint An der Messe Köln
  • 01.03.2012 : Infotag Versorgungsausgleich 2012 - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. - Dorint Kongresshotel, Mannheim

Termine als ICS Datei exportieren
Weitere Informationen ...

  • Handwerkszeug für Versicherungsprofis

    Handwerkszeug für Versicherungsprofis

    VersicherungsPraxis24 - das Rund-um-Paket, das Inhalte wie Fachbeiträge & News, Gesetze & Urteile sowie Arbeitshilfen & Serviceangebote zu einem großen Ganzen verknüpft.

  • Neu in Ihrer VersicherungsPraxis24:

    Neu in Ihrer VersicherungsPraxis24:

  • Jetzt aktuell in unserem Shop

    Jetzt aktuell in unserem Shop

    Die Broschüre "Die Kapitalanlagenvermittlung der Zukunft" – damit Sie sich rechtzeitig auf die neuen Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln vorbereiten können!

  • Mehr Zeit und Erfolg für Ihr Business!

    Mehr Zeit und Erfolg für Ihr Business!

    Überzeugen Sie sich selbst - testen Sie 4 Wochen gratis alle Inhalte und Funktionalitäten unseres Onlineportals. Sie werden sehen, die VersicherungsPraxis24 kann Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich unterstützen.

Thema der Woche

Erlaubnis erteilt trotz Insolvenzverfahrens

Die Versicherungsvermittlung ist nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Erlaubnis kann aber unter bestimmten Umständen versagt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, wann von einer persönlichen Unzuverlässigkeit des Antragstellers auszugehen und ihm deshalb die Gewerbeerlaubnis zu versagen ist. Mehr...

Von RAe J. Evers und B. Oberst

Aktuelle News

  • 27.01.2012 Schadenversicherung

    Grenzen der Darlegungslast des Versicherungsnehmers bei Gebäudeversicherungsschäden

    Der Versicherungsnehmer muss den gegenüber dem Versicherer geltend gemachten Entschädigungsanspruch schlüssig darlegen. Dabei dürfen die Anforderungen aber nicht überspannt werden. Der Pflicht zur Substantiierung ist mithin nur dann nicht genügt, wenn das zuständige Gericht aufgrund der Darstellung des Versicherungsnehmers nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind.

  • 26.01.2012 Recht

    Schmerzensgeld bei psychischer Beeinträchtigung naher Angehöriger

    Psychische Beeinträchtigungen wegen des Unfalltodes eines nahen Angehörigen können laut Urteil des OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11 im Einzelfall dazu führen, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers den Betroffenen ein Schmerzensgeld zahlen muss.

  • 25.01.2012 Altersvorsorge

    Keine Altersdiskriminierung: Bundesarbeitsgericht steht zur Quotierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat auch in der betrieblichen Altersversorgung zu neuen Fragen geführt. Eine Frage, die nun vom Bundesarbeitsgericht (BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09, genauso: BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09) entschieden wurde, ist, ob die Quotierungsregelung (Quote aus tatsächlicher Dauer des Arbeitsverhältnisses zur möglichen Dauer) des Betriebsrentengesetzes bei vorzeitigem Ausscheiden eine Diskriminierung wegen Alters darstellt. Denn jüngere Arbeitnehmer werden dadurch grundsätzlich gegenüber Älteren benachteiligt. Beispiel: Die Altersgrenze betrage 65, die Betriebsrente 1000 EUR, dann verdient ein Arbeitnehmer der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 35 ausscheidet 25 % (250 EUR), ein Arbeitnehmer der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 55 ausscheidet 50 % (500 EUR).

  • Archiv